Allgemeine Geschäftsbedingungen

ANT Solutions, Thomas Antoniadis, Am Birkicht 3a, 81827 München
(imFolgenden „ANT Solutions“)

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ANT Solutions erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diesesind Bestandteil aller Verträge, die ANT Solutions mit ihrenVertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihrangebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für allezukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbstwenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keineAnwendung, auch wenn ANT Solutions ihrer Geltung im Einzelfall nichtgesondert widerspricht. Selbst wenn ANT Solutions auf ein Schreiben odereine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Drittenenthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit derGeltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) ANT Solutions geht ausschließlich Verträge mitUnternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB) ein.

§ 2 Leistungen von ANT Solutions / Mitwirkung des Kunden

(1) ANT Solutions erbringt Beratungs- undAgenturdienstleistungen im Bereich der Bearbeitung/ Kürzung von Animations- und Erklärvideos, der Konzipierung von entsprechenden Videos fürUnternehmen und deren Veröffentlichung für Unternehmen.

(2) Im Bereich der Produktion von Videos / „Shorts“ bestehenunsere Dienstleistungen aus einem konzeptionellen Anteil und einemProduktionsanteil, die grundsätzlich separat voneinander zu vergüten sind.

(3) Der Kunde hat die Leistungserbringung von ANT Solutions durchangemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere ANT Solutions die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüberhinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von ANT Solutions zur Verfügung stellen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann ANT Solutions aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

(5) In Bezug auf die von ANT Solutions zu erbringenden Leistungengegenüber dem Kunden steht ANT Solutions in Bezug auf die Ausführung einLeistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Vorbehaltlich individueller Vereinbarung ist ANT Solutionsnicht zur Überlassung von Rohfilmdaten an den Kunden verpflichtet.

(7) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht inder Vergütung von ANT Solutions inkludiert und separat vom Kunden zutragen.

(8) Weist der Vertragspartner ANT Solutions an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von ANT Solutions insgesamt notwendig, berührt dies denVergütungsanspruch von ANT Solutions nicht.

(9) Der Kunde ist für die Rechtskonformität der produziertenVideos ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einenRechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahe gelegt.

(10) Sollte die Verwendung von Bild- und / oder Filmmaterial imWege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde ANT Solutions sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zurVerfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zuorganisieren.

(11) Die bei ANT Solutions gebuchten Leistungen sind nichtauf Dritte übertragbar.

(12) ANT Solutions ist berechtigt, dem Kunden geschuldeteLeistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderenDritten erbringen zu lassen.

(13) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb unserer Angeboteerfolgt ausschließlich zu den von ANT Solutions Vorhinein bestimmtenTerminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründestammen aus der Sphäre von ANT Solutions.

(14) Mit dem Kunden vereinbarte Termine sind verbindlich. ANT Solutionsist berechtigt dem Kunden etwaigen Mehraufwand für Nachholterminebeziehungsweise für geblockte aber nicht in Anspruch genommene Termine separatzu berechnen. Insoweit gilt eine marktübliche Vergütung als vereinbart.

(15) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für dieInanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen von ANT Solutions stetszu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung,ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat- und Videoclients (z. B. Zoom).

(16) Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen von ANT Solutionserbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, sind diese separat nach einem von ANT Solutions festzulegendenStundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz alsvereinbart.

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern ANT Solutions für den Kunden eine abnahmepflichtigeLeistung erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-7.

(2) ANT Solutions kann vom Kunden nach Abschluss derjeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen undnach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahmealler Leistungen.

(3) ANT Solutions kann den Kunden mit Fristsetzung von einerWoche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Fristals abgenommen, wenn der Kunde gegenüber ANT Solutions nicht schriftlicherklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wirdein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und ANT Solutions überlassen.Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist ANT Solutionsberechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. ANT Solutions istbei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einerangemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von ANT Solutions giltauch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von ANT Solutions hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-Leistung nicht binnen 7 Werktagenschriftlich erklärt.

(7) Die Leistungen von ANT Solutions unterteilen sich in diedrei Phasen: Konzept, Design und Animation. Innerhalb jeder Arbeitsphase hatder Kunde Anspruch auf drei kostenfreie Feedbackschleifen. Sollten mehrFeedbackschleifen benötigt werden, werden die Parteien die ANT Solutions dannzustehende Vergütung einvernehmlich regeln.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen ANT Solutions und dem Kundenerfolgt schriftlich oder in Textform.

§ 5Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von ANT Solutions angegeben undmitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sichjeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von ANT Solutions erfolgtsofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von ANT Solutions ist grundsätzlich bei Abschlussdes Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von ANT Solutions ist anders lautend. Eine ANT Solutions erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bisauf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat derKunde ANT Solutions nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine Vorlage dafür befindet sich im Anhangdieser AGB.

(4) ANT Solutions stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße unddie Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Kontodes Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kundeverpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ANT Solutions zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlasstenKosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nurzulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hatoder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung einesZurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteienvereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehenunter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen desKunden.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden nach Werk- oderDienstvertragsrecht während der vereinbarten Festlaufzeit werdenausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stetsunberührt.

§ 7 Verzug / außerordentlicheKündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ANT Solutions beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei TCA Solutions eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei ANT Solutions vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigenMitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ANT Solutions sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zweifälligen Zahlungen gegenüber ANT Solutions in Verzug, ist ANT Solutionsberechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungeneinzustellen. ANT Solutions wird die gesamte Vergütung, die bis zumnächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltendzu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) ANT Solutions wird die vereinbarten Leistungen gemäßAngebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ANT Solutions istberechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Auf Anforderung des Kunden wird ANT Solutions innerhalbeiner angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachtenDienste erteilen.

(3) Ist ANT Solutions gehindert, die vereinbarten Leistungenzu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden,bleibt der Vergütungsanspruch von ANT Solutions unberührt.

§ 9 Verhaltenund Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber ANT Solutions zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundloseÄußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durchKunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahreTatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zuerwerbenden einfachen Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritteübertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt. Davon nichteingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Dieses wird nicht übertragen.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die ANT Solutions nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütungvollständig und fristgemäß entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannteNutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mitvollständiger Zahlung der letzten Rate an ANT Solutions über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eineBearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Der Kunde hat vorbehaltlich anderslautenderIndividualvereinbarung keinen Anspruch auf Überlassung von Rohvideodaten.

§ 11 Haftung

(1) ANT Solutions haftet auf Schadensersatz – gleich auswelchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacherFahrlässigkeit haftet TCA Solutions nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführungdes Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derVertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist dieHaftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretendenSchadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet ANT Solutions nichtfür Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhenach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der beiregelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopieneingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebensostets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sieschriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelleVereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen undÄnderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhaltderartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftlicheBestätigung von ANT Solutions maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der BundesrepublikDeutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ANT Solutions. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ANT Solutions.

AGB Stand: 18.05.2023 © Vervielfältigung verboten